Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version: 2026-07 · Für die Nutzung der Plattform TreuFlow (treuflow.ch), einem Dienst der ConnectAI Group GmbH
Zwischen der ConnectAI Group GmbH („ConnectAI“) und Ihnen als Kundin oder Kunde („Kunde“) (zusammen die „Parteien“) gilt Folgendes:
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für jeden Vertrag, unter dem ConnectAI dem Kunden die TreuFlow-Dienste erbringt („Vertrag“).
Der Kunde stimmt der Anwendung dieser AGB zu, indem er den Vertrag unterzeichnet, ein Angebot von ConnectAI annimmt oder die TreuFlow-Dienste nutzt, womit ein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt.
Allfällige Vertragsbedingungen, die der Kunde zusätzlich anwenden möchte, werden hiermit abgelehnt und finden daher keine Anwendung. Eine ausdrückliche abweichende Regelung bleibt vorbehalten, sofern beide Parteien eine solche Regelung unterzeichnen.
Hierin verwendete Begriffe mit Grossbuchstaben, die nicht anderweitig hierin definiert sind, haben die ihnen im Vertrag zugewiesene Bedeutung.
2. TreuFlow-Dienste
2.1 TreuFlow-Dienste
Die TreuFlow-Dienste umfassen im Wesentlichen die kundenspezifische Implementierung und den Betrieb der TreuFlow-Plattform, wie im Vertrag näher umschrieben.
ConnectAI erbringt ihre Leistungen über die TreuFlow-Plattform, indem sie den Nutzern über die TreuFlow-Plattform Zugang zu den Funktionen der Plattform – einschliesslich KI-gestützter Dienste – gewährt. Die TreuFlow-Plattform dient als Plattform, welche die Bearbeitung von Belegen und Buchhaltungsdaten sowie die Interaktion der Nutzer mit den KI-Funktionen ermöglicht. ConnectAI ist zwar um Richtigkeit und Qualität der erbrachten Leistungen bemüht, übernimmt jedoch keine Haftung für die auf oder über die TreuFlow-Plattform bereitgestellten Fachinhalte.
Upgrades/Downgrades: Der Kunde bezieht das im Vertrag festgelegte Paket. Ein Upgrade auf ein höheres Paket ist auf das Ende jedes Monats möglich. Ein Downgrade auf ein tieferes Paket ist nur auf das Ende jeder Vertragslaufzeit möglich (die Erstlaufzeit und die daran anschliessenden Verlängerungslaufzeiten, wie im Vertrag definiert).
Nicht genutzte Kontingente (z.B. vertraglich vereinbarte Nutzungs- oder Abfrageeinheiten) verfallen am Ende jeder Vertragslaufzeit. Zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit steht dem Kunden das gemäss Vertrag vereinbarte Kontingent erneut vollständig zur Verfügung.
2.2 KI-Funktionen
Die KI-Funktionen von TreuFlow – insbesondere die automatische Klassifikation und Datenextraktion aus Belegen sowie der KI-Assistent (Chat) – beruhen auf grossen Sprachmodellen (Large Language Models, LLM) und liefern Antworten auf Basis des aktuellen Stands der Technik.
Obwohl die KI-Funktionen auf Richtigkeit ausgelegt sind, dienen ihre Antworten und die bereitgestellten Informationen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Beratung irgendwelcher Art dar. Die Antworten der KI-Funktionen geben zudem nicht die offizielle Position von ConnectAI wieder. Dementsprechend wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung oder Verfügbarkeit der Antworten und der bereitgestellten Informationen übernommen. Die KI-Funktionen verfügen ausschliesslich über Wissen auf Basis ihrer Trainingsinformationen sowie der ihnen bereitgestellten Dokumente und Daten. Der Kunde kann durch Bewertung der Antworten zur Verbesserung der Qualität der Antworten beitragen. Für erhöhte Genauigkeit empfiehlt ConnectAI, die Ergebnisse zu prüfen und bei Bedarf eine persönliche Fachberatung beizuziehen.
Human-in-the-Loop: Die KI bereitet Ergebnisse vor; die inhaltliche Prüfung und die Freigabe obliegen stets dem Kunden. Die KI-Funktionen ersetzen nicht die fachliche Beurteilung durch den Kunden.
ConnectAI (sowie ihre Mitarbeitenden, Entwickler, verbundenen Unternehmen und beigezogenen Dritten) ist nicht verantwortlich für Fehler oder Auslassungen in den Antworten und bereitgestellten Informationen oder für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die als Folge der Nutzung der KI-Funktionen oder der von diesen bereitgestellten Antworten und Informationen entstehen. Eine diesbezügliche Haftung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
ConnectAI empfiehlt dem Kunden zudem, seine Nutzer in geeigneter Weise (z.B. mittels eines Hinweises in der Anwendung) über die mögliche Ungenauigkeit und/oder Unvollständigkeit der Antworten der KI-Funktionen zu informieren.
Jeglicher Missbrauch der KI-Funktionen, der zu Verletzungen gesetzlicher/regulatorischer Vorschriften oder zu einer Verletzung von Rechten Dritter führt – einschliesslich Ehrverletzung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten –, ist strikt untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die KI-Funktionen sind durch Immaterialgüterrechte, wie Urheberrechte, geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung, vertragswidrige Nutzung oder Weitergabe ohne ausdrückliche vorgängige schriftliche Zustimmung ist strikt untersagt.
Im Rahmen der Nutzung können bestimmte Anliegen oder Eingaben der Nutzer, wie etwa Meldungen oder Aktualisierungen von Kontaktdaten, aufgezeichnet oder verarbeitet werden.
2.3 Verfügbarkeit der TreuFlow-Dienste
ConnectAI ist bemüht, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der TreuFlow-Dienste (einschliesslich der TreuFlow-Plattform) sicherzustellen. Eine ständige Verfügbarkeit der TreuFlow-Dienste kann jedoch nicht garantiert werden; sämtliche TreuFlow-Dienste werden auf „Best-Effort“-Basis erbracht. „Best Effort“ bedeutet, dass ConnectAI bemüht ist, die TreuFlow-Dienste zu erbringen bzw. eine Störung mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln in angemessener und wirtschaftlich zumutbarer Weise zu beheben, ohne jedoch die Einhaltung einer darüber hinausgehenden Qualität oder die Einhaltung bestimmter Zeiten zu garantieren.
ConnectAI kann die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken, wenn dies notwendig ist oder erscheint, beispielsweise im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen oder die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Wartungs- oder Reparaturarbeiten, und dies der ordnungsgemässen Erbringung oder Verbesserung der TreuFlow-Dienste dient. ConnectAI ist bemüht, die Interessen des Kunden zu berücksichtigen.
Jede weitergehende Gewährleistung ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
2.4 Sperrung der TreuFlow-Dienste
ConnectAI ist berechtigt, den Zugang des Kunden (und seiner Nutzer) zu den TreuFlow-Diensten unverzüglich und ohne Vorankündigung zu sperren oder einzuschränken:
- wenn der Kunde mit der Zahlung von Gebühren gemäss Vertrag in Verzug ist;
- wenn der Kunde eine Bestimmung des Vertrags verletzt;
- wenn ConnectAI den Vertrag aus wichtigem Grund gemäss Ziffer 11.2 dieser AGB kündigt;
- wenn der ungestörte Betrieb der Infrastruktur von ConnectAI aufgrund von Umständen im Risikobereich des Kunden gefährdet ist.
Die Sperrung der TreuFlow-Dienste berührt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Ziffer 11.2 dieser AGB nicht.
3. Beizug Dritter durch ConnectAI
ConnectAI kann für die Erbringung der TreuFlow-Dienste und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen und Dritte (insbesondere Subunternehmer) beiziehen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat ConnectAI, ihre Mitarbeitenden und allfällige von ConnectAI beigezogene Dritte zum Zweck der Erbringung der TreuFlow-Dienste mit allen zumutbaren Mitteln, soweit erforderlich und rechtzeitig, aktiv zu unterstützen, bei den notwendigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen mitzuwirken und den erforderlichen Zugang zu seinen Räumlichkeiten, Systemen und Ressourcen zu gewähren, Letzteres jedoch vorbehältlich der Unterzeichnung gesonderter Vertraulichkeitsvereinbarungen, wie sie vom Kunden verlangt und bereitgestellt werden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die ihm bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.
ConnectAI ist bemüht, die TreuFlow-Dienste auch dann zu erbringen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäss erfüllt, kann die Erbringung in einem solchen Fall jedoch nicht garantieren. In einem solchen Fall hat der Kunde ConnectAI den daraus entstehenden Mehraufwand zu den jeweils üblichen Ansätzen von ConnectAI zu vergüten.
5. Nutzungsbedingungen
Der Kunde wird nicht und stellt sicher, dass seine autorisierten Nutzer nicht:
- die TreuFlow-Dienste einschliesslich der zugehörigen Dokumentation verändern oder kopieren oder daraus abgeleitete Werke erstellen;
- die TreuFlow-Dienste oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verleasen, übertragen, abtreten, vertreiben, kommerziell verwerten oder anderweitig einem Dritten zugänglich machen oder übertragen, ausser wie im Vertrag gestattet;
- irgendeinen Teil der TreuFlow-Dienste (insbesondere den Quellcode von Software) oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen, das Know-how oder die Algorithmen zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder dekompilieren;
- die TreuFlow-Dienste nutzen, um das Geschäft eines Dritten zu betreiben, oder Daten oder Inhalte eines Dritten für den Betrieb des Geschäfts eines Dritten verarbeiten oder die TreuFlow-Dienste anderweitig im Namen eines Dritten nutzen oder als Service-Bureau oder Anbieter von Anwendungsdiensten für Dritte auftreten;
- Inhalte, Merkmale, Funktionen, Integrationen, Schnittstellen oder Grafiken der TreuFlow-Dienste ganz oder teilweise kopieren;
- die TreuFlow-Dienste unter Verletzung von Gesetzen/Vorschriften oder ausserhalb des Umfangs der in diesem Vertrag gewährten Rechte nutzen.
Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung sämtlicher Geräte und ergänzender Dienste, die für die Verbindung mit, den Zugang zu oder die anderweitige Nutzung der TreuFlow-Dienste erforderlich sind, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke und dergleichen (zusammen die „Ausrüstung“). Der Kunde ist zudem verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Ausrüstung, des Kundenkontos, der Passwörter (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Admin- und Benutzerpasswörter) und der Dateien.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die anwendbaren Gebühren sind im Vertrag festgelegt. Alle Beträge verstehen sich in CHF, zuzüglich der anwendbaren gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt) und allfälliger weiterer Steuern.
Nutzungsgebühren werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, weitere Leistungen monatlich nachschüssig, nachdem die betreffenden Leistungen erbracht wurden.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig („Fälligkeitsdatum“). Der Kunde gerät mit Ablauf des Fälligkeitsdatums automatisch in Verzug. Auf allfällige unbestrittene, am oder vor dem Fälligkeitsdatum nicht bezahlte fällige Gebühren oder nicht erstattete Auslagen (wie nachstehend definiert) fällt ein Verzugszins von 5 % des ausstehenden Betrags pro Monat an, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum, zuzüglich sämtlicher angemessener Aufwendungen und Kosten der Forderungseintreibung (einschliesslich Anwaltskosten sowie Gerichts- und Verwaltungskosten). Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann ConnectAI die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Bezahlung ausstehender Rechnungen und nach eigenem Ermessen auch von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig machen.
Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde allfällige Auslagen (d.h. alle angemessenen und notwendigen Spesen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Flug-, Kilometer-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und andere übliche Geschäftsauslagen, die ConnectAI im Zusammenhang mit der Erbringung der TreuFlow-Dienste an den Kunden entstehen, zusammen die „Auslagen“). Auslagen werden zu Selbstkosten auf Basis entsprechender Belege in Rechnung gestellt.
7. Haftung
Im Falle einer Vertragsverletzung haftet ConnectAI unbeschränkt für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ConnectAI nur für direkte Schäden und bis zur Höhe der vom Kunden unter dem Vertrag im Jahr vor dem Schadensereignis bezahlten Gebühren. In keinem Fall haftet ConnectAI für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Daten- oder Reputationsverlust sowie Ansprüche Dritter. ConnectAI haftet ferner ausdrücklich nicht, wenn ein Anspruch:
- sich auf die Nutzung der TreuFlow-Dienste in Kombination mit anderer Software, Daten (einschliesslich Kundendaten), Produkten, Prozessen oder Materialien bezieht, die nicht von ConnectAI bereitgestellt wurden, oder dadurch verursacht wird, und die Verletzung ohne diese Kombination nicht eingetreten wäre;
- aus einer nicht von ConnectAI vorgenommenen oder schriftlich genehmigten Änderung der TreuFlow-Dienste entsteht oder sich darauf bezieht;
- sich auf die Nutzung der TreuFlow-Dienste in unbefugter Weise oder in einer mit dem Vertrag oder der Dokumentation unvereinbaren Weise bezieht;
- sich auf die Nutzung der TreuFlow-Dienste unter Verletzung eines Gesetzes/einer Vorschrift bezieht; oder
- bei dem der Kunde eine Nutzung oder Tätigkeit, die die Verletzung darstellt oder dazu beiträgt, nach entsprechender Benachrichtigung durch ConnectAI fortsetzt.
8. Schadloshaltung
ConnectAI gewährleistet, dass die TreuFlow-Dienste keine Schutzrechte Dritter im Land des Geschäftssitzes des Kunden verletzen. Versucht ein Dritter, den Kunden gestützt auf angeblich bessere Schutzrechte ganz oder teilweise an der Nutzung der Dienste zu hindern, hat der Kunde ConnectAI unverzüglich darüber zu informieren. Vorbehältlich einer rechtzeitigen Benachrichtigung und angemessener Unterstützung durch den Kunden wird ConnectAI nach eigenem Ermessen (i) die betreffenden TreuFlow-Dienste so anpassen, dass sie die Schutzrechte des Dritten nicht mehr verletzen und dabei weiterhin alle wesentlichen Anforderungen des Kunden gemäss Vertrag erfüllen, (ii) dem Kunden auf eigene Kosten eine Lizenz des Dritten verschaffen oder (iii) den Anspruch des Dritten bestreiten.
Reicht der Dritte eine Klage gegen den Kunden ein, hat der Kunde ConnectAI die ausschliessliche Kontrolle über die Prozessführung zu übertragen und alle hierfür notwendigen Handlungen vorzunehmen, soweit dies im betreffenden Prozessrecht möglich ist. Unter diesem Vorbehalt verteidigt ConnectAI den Kunden auf eigene Kosten und Gefahr, insbesondere durch Übernahme der Kosten der Prozessführung (einschliesslich angemessener Anwaltskosten), und entschädigt den Kunden für direkte Schäden, die sich aus einem rechtskräftigen Gerichtsurteil gegen den Kunden ergeben. Der Kunde verwirkt seine Ansprüche aus dieser Ziffer, wenn er ConnectAI die Kontrolle über die Prozessführung entzieht oder sie ConnectAI nicht überträgt, obwohl eine solche Übertragung nach dem betreffenden Prozessrecht möglich wäre, insbesondere wenn der Kunde ohne ausdrückliche Zustimmung von ConnectAI Ansprüche Dritter durch Vergleich oder Anerkennung ganz oder teilweise regelt. ConnectAI wird eine solche Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.
9. Höhere Gewalt
ConnectAI wird von ihren vertraglichen Verpflichtungen vorübergehend befreit und haftet dem Kunden nicht, wenn die Erbringung der TreuFlow-Dienste durch ConnectAI an den Kunden aufgrund höherer Gewalt vorübergehend unterbrochen, ganz oder teilweise eingeschränkt oder unmöglich ist.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche etc.), kriegerische Ereignisse, Aufstände, Sabotage, DDoS-Angriffe, Hacking, Malware, Ransomware, Stromausfälle, unvorhersehbare behördliche Einschränkungen und Pandemien.
Ist ConnectAI aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, verschiebt sich die Erfüllung des Vertrags bzw. der Termin für die Erfüllung des Vertrags entsprechend dem eingetretenen Ereignis.
Ist die Einhaltung des Vertrags für den Kunden objektiv unzumutbar, steht ihm nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen ab Eintritt des betreffenden Ereignisses höherer Gewalt ein sofortiges ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
10. Nutzungsrecht und Immaterialgüterrechte
ConnectAI gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der TreuFlow-Dienste während der Laufzeit und in Übereinstimmung mit dem Vertrag.
Der Kunde anerkennt und stimmt zu, dass alle Rechte (Eigentum, Urheberrechte, Marken etc.) an den TreuFlow-Diensten (einschliesslich der TreuFlow-Plattform und der zugehörigen Dokumentation) ConnectAI oder den jeweiligen dritten Rechteinhabern zustehen. Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sieht der Vertrag keine Übertragung des Eigentums an irgendwelchen Rechten vor.
11. Laufzeit, Kündigung und Folgen der Kündigung
11.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung
Der Vertrag tritt am im Vertrag festgelegten Datum in Kraft. Vorbehältlich einer nachstehend geregelten früheren Kündigung wird der Vertrag für die im Vertrag festgelegte Erstlaufzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um weitere Verlängerungslaufzeiten von jeweils gleicher Dauer wie im Vertrag festgelegt, es sei denn, eine Partei kündigt mindestens 90 Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit.
11.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn:
- die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag wesentlich verletzt (einschliesslich, in Bezug auf den Kunden, der Nichtzahlung vereinbarter Gebühren) und die Verletzung nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung der anderen Partei behoben hat;
- die andere Partei aufgelöst wird oder ihre Geschäftstätigkeit anderweitig einstellt;
- über die andere Partei der Konkurs eröffnet wird, sie ein Nachlassverfahren einleitet oder zahlungsunfähig ist.
11.3 Folgen der Kündigung
Bei jeder Beendigung des Vertrags hat der Kunde ab dem Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich die Nutzung der TreuFlow-Dienste (ausser während einer allfällig vereinbarten Übergangsphase) sowie sämtlicher Vertraulicher Informationen (wie nachstehend definiert) von ConnectAI einzustellen.
Kündigt ConnectAI diesen Vertrag wegen einer nicht behobenen wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden, werden alle Gebühren unter dem Vertrag innert 10 Tagen ab dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung sofort fällig und zahlbar.
Die Beendigung des Vertrags berührt keine zum Zeitpunkt der Beendigung bereits entstandenen Rechte (insbesondere das Recht von ConnectAI, die Zahlung aller Gebühren zu verlangen, zu deren Zahlung der Kunde bis zum Zeitpunkt der Beendigung verpflichtet ist), Ansprüche und/oder Verbindlichkeiten einer der Parteien und erfolgt unbeschadet allfälliger weiterer Rechte und/oder Rechtsbehelfe, die einer Partei unter dem Vertrag zustehen.
Ferner hat die Beendigung des Vertrags keine Auswirkung auf jene Klauseln, die ihrer Natur nach die Beendigung des Vertrags überdauern, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, die Klauseln betreffend Immaterialgüterrechte, Haftung, Vertraulichkeit sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht offensichtlichen oder nicht allgemein zugänglichen Informationen betreffend die andere Partei oder deren Kunden und Geschäftsbeziehungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Leistungserbringung unter dem Vertrag (einschliesslich dieser AGB) oder mit ihrer vertraglichen Beziehung im Allgemeinen zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln.
Die Parteien verpflichten sich, solche Informationen ihren Mitarbeitenden, weiteren Hilfspersonen und beigezogenen Dritten oder anderen Dritten nur soweit zugänglich zu machen, wie es den Parteien unter dem Vertrag (einschliesslich dieser AGB) gestattet oder von der anderen Partei vorgängig genehmigt ist. ConnectAI ist berechtigt, die Informationen an von ihr im In- und Ausland beigezogene Dritte weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (Need-to-know).
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- der anderen Partei bereits bekannt waren, bevor sie von der offenlegenden Partei zugänglich gemacht wurden;
- allgemein bekannt sind, ohne dass dies auf ein Verschulden der anderen Partei zurückzuführen ist;
- der anderen Partei rechtmässig durch einen Dritten ohne Einschränkungen hinsichtlich der Offenlegung zur Verfügung gestellt wurden;
- von der anderen Partei intern entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen.
Die Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich auch auf vor Abschluss des Vertrags ausgetauschte Informationen und gilt nach dessen Beendigung fort, solange eine Partei ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit hat, in der Regel jedoch für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nach Beendigung der vertraglichen Beziehung.
13. Datenschutz
Die Parteien halten bei der Bearbeitung von Personendaten jederzeit die anwendbare Datenschutzgesetzgebung ein, insbesondere die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) und der DSGVO. Dies umfasst auch die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen.
Die KI-Funktionen von TreuFlow nutzen grosse Sprachmodelle (LLM), die bei einem Cloud-Anbieter innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betrieben werden. Die über die KI-Funktionen verarbeiteten Daten werden nicht zum Training der Modelle verwendet und nicht ausserhalb des EWR transferiert. Die eingesetzten Anbieter, die Verarbeitungsregionen und die weiteren Datenschutz-Garantien sind in der Datenschutzerklärung im Einzelnen geregelt; abweichende Regelungen im Vertrag gehen vor.
Soweit ConnectAI im Rahmen der TreuFlow-Dienste Personendaten bearbeitet, erfolgt dies ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Kunden zum Zweck der Leistungserbringung und nicht zu eigenen Zwecken; ConnectAI gilt insoweit als Auftragsbearbeiterin der Personendaten. ConnectAI bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV/DPA), den angemessenen Weisungen des Kunden und der anwendbaren Gesetzgebung. Weitere Angaben zur Bearbeitung von Personendaten finden sich in der Datenschutzerklärung.
14. Änderungen der TreuFlow-Dienste und der Vertragsbedingungen
ConnectAI behält sich das Recht vor, die TreuFlow-Dienste und/oder die Vertragsbedingungen (inkl. Gebühren und dieser AGB) jederzeit zu ändern oder einzelne Dienste einzustellen. Der Kunde wird über Änderungen in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) informiert. ConnectAI wird den Kunden rechtzeitig im Voraus über Änderungen informieren, die mit einem wesentlichen Nachteil für den Kunden verbunden sind (z.B. höhere Preise, die Einstellung oder wesentliche Einschränkung eines Dienstes). In solchen Fällen kann der Kunde den Vertrag innert 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung auf das Wirksamkeitsdatum der Änderung kündigen, indem er ConnectAI benachrichtigt. Betrifft die Änderung einen bestimmten Dienst, gilt das Kündigungsrecht ausschliesslich für diesen Dienst. Unterlässt der Kunde die Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Preisanpassungen infolge einer Änderung gesetzlicher Vorgaben (z.B. einer Erhöhung des MwSt-Satzes), aufgrund von Teuerung sowie die Anpassung von Preisen oder Bedingungen von Drittanbietern berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung.
15. Verschiedenes
Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle diesbezüglichen früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absichtserklärungen zwischen den Parteien.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags (einschliesslich dieser AGB) sind nur rechtsgültig, wenn sie in schriftlicher oder elektronischer Form (z.B. einer elektronischen Datei, die einen Scan der Unterschrift(en) enthält, oder einer Unterschrift mit DocuSign, Skribble oder ähnlichem) erfolgen. Das Recht von ConnectAI, Dienste und Vertragsbedingungen gemäss Ziffer 14 zu ändern, bleibt vorbehalten.
Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung oder die Nichtdurchsetzung eines der darin enthaltenen Rechte ist nicht als Verzicht auf die Durchsetzung anderer Rechte oder desselben Rechts in der Zukunft auszulegen.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht. Eine ungültige oder teilweise ungültige oder undurchsetzbare oder teilweise undurchsetzbare Klausel ist durch eine gültige Klausel (bzw. gegebenenfalls durch eine gerichtliche Anordnung) zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahekommt; die Parteien verpflichten sich, alle hierfür notwendigen Vereinbarungen und Dokumente zu unterzeichnen. Dasselbe Vorgehen gilt, falls sich im Vertrag eine Lücke zeigen sollte.
Die Parteien verpflichten sich, den Vertrag oder darunter bestehende Rechte oder Pflichten nicht ohne vorgängige schriftliche Genehmigung der anderen Partei an Dritte zu übertragen/abzutreten.
Durch den Vertrag entsteht keine Vertretung, Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis; der Kunde ist in keiner Weise befugt, ConnectAI in irgendeiner Hinsicht zu verpflichten.
Alle Mitteilungen zwischen den Parteien unter dem Vertrag haben per E-Mail oder Brief an die auf dem Deckblatt angegebenen Adressen zu erfolgen. Dies gilt nicht für Mitteilungen und Kommunikation in betrieblichen Angelegenheiten.
16. Meinungsverschiedenheiten, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Jede Meinungsverschiedenheit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, ist nach Möglichkeit einvernehmlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, wird ein Mediationsverfahren durch einen unabhängigen Rechtsanwalt durchgeführt. Kann die Meinungsverschiedenheit nicht innert 60 Tagen ab Beginn des Mediationsverfahrens beigelegt werden, steht es den Parteien frei, die Angelegenheit den ordentlichen Gerichten vorzulegen.
Der Vertrag (einschliesslich dieser AGB) untersteht in jeder Hinsicht dem materiellen Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) sowie der Bestimmungen des internationalen Privatrechts (die nicht zur Anwendung gelangen).
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschliesslich solcher betreffend dessen gültigen Abschluss, Rechtsgültigkeit, Änderung oder Auflösung, unterstehen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich, Schweiz.
Kontakt
Fragen zu diesen AGB richten Sie bitte an:
ConnectAI Group GmbHLagerstrasse 93, 8004 Zürich
E-Mail: info@connectai.ch